HAUS- UND BENUTZUNGSORDNUNG
Haus- und Benutzungsordnung – Allgemeine Regeln
Damit sich der Moscheebesuch für alle Gäste angenehm gestaltet, möchten wir auf die wichtigsten Punkte unserer Haus- und Benutzungsordnung hinweisen. Diese gelten für die Zentralmoschee Köln sowie für das gesamte Gelände des Moscheebaukomplexes.
Auf dem gesamten Gelände der Zentralmoschee Köln ist Folgendes strengstens untersagt:
- Betteln, Straßenverkauf und Hausieren
- ungenehmigtes Anbringen von Plakaten sowie Verteilen von Werbematerialien und Handzetteln
- Verkauf oder kostenlose Verteilung jeglicher Produkte
- Durchführung von Befragungen sowie Sammeln von Unterschriften oder Spenden
- kommerzielle oder nichtkommerzielle Foto- und Filmaufnahmen mit Drohnen, professionellen Foto- oder Videokameras
- Mitführen von Tieren jeglicher Art
- Nutzung von Kickboards, E-Scootern, Rollschuhen, Inlinern, Rollern, Skateboards o. Ä.
- Mitführen oder Konsumieren alkoholischer Getränke
- Rauchen außerhalb der Raucherzonen
- mutwillige Verschmutzung, Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen im Gebäude oder am gesamten Gebäudekomplex
- Organisation oder Durchführung nicht autorisierter Treffen, Demonstrationen und Programme
- Durchführung von Hochzeitszeremonien oder religiösen Gesprächskreisen in der Moschee oder in den Nebengebäuden. Dies obliegt allein den Religionsbeauftragten der Zentralmoschee Köln.
- Nichtbefolgung der Hinweise und Anweisungen des autorisierten und vom Vorstand bevollmächtigten Sicherheitspersonals
Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO
Für die allgemeine Sicherheit, zur Ausübung des Hausrechts, zur Vandalismusprävention und zum Schutz des Eigentums der Zentralmoschee Köln ist der gesamte Baukomplex videoüberwacht.
Die Videoaufnahmen werden nach 24 Stunden gelöscht oder bis zur Klärung eines Verstoßes bzw. Vorfalls, der berechtigte Interessen der Zentralmoschee Köln betrifft, gespeichert.
Jeder Besucher erteilt mit dem Zutritt zum Baukomplex und dessen Nutzung seine Einwilligung, dass personenbezogene Daten und Fotos, die im Zusammenhang mit dem Vereinszweck sowie satzungsgemäßen Veranstaltungen stehen, veröffentlicht und ggf. an Print- und andere Medien übermittelt werden.
Jeder Besucher ist berechtigt, der Veröffentlichung von Einzelfotos und persönlichen Daten jederzeit gegenüber dem Vorstand zu widersprechen. In diesem Fall wird die Übermittlung bzw. Veröffentlichung für die Zukunft unverzüglich eingestellt.
Mit dem Betreten der Zentralmoschee wird die Hausordnung anerkannt.
Haus- und Benutzungsordnung – Regeln für den Besuch des Gebetssaals
- Taschen, Rucksäcke, Koffer u. Ä. sind aus Sicherheitsgründen im Gebetssaal nicht gestattet. Die Besucher werden gebeten, ihre Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
- In den Gebets- und Gemeinschaftsräumen des gesamten Moscheekomplexes wird um angemessene Bekleidung gebeten, unabhängig davon, ob die Räumlichkeiten zum Gebet oder aus anderen Gründen aufgesucht werden. Schultern und Oberarme, der gesamte Torso sowie die Beine bis unterhalb der Knie sind zu bedecken. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, entsprechende Kleidung vor Ort an der Information auszuleihen.
- Zum Schutz der religiösen Räume und insbesondere des Teppichbereichs im Gebetssaal ist das Betreten des gesamten Teppichs nur mit Socken gestattet. Der Teppich darf nicht mit Schuhen betreten werden.
- Bei Kleidungsstücken mit Überlänge, die den Boden berühren, wird darum gebeten, den unteren Saum bzw. den bodenberührenden Teil des Kleidungsstücks vor dem Betreten des Gebetssaals zu reinigen. Dies dient der Sauberkeit des Gebetssaals, dem Schutz des Teppichs sowie der Wahrung des sakralen Charakters des Raumes.
- Handlungen, die dem traditionell-islamisch geprägten Empfinden der Moscheebesucher widersprechen, sind zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für körperliche Intimitäten.
- Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher weder gestört noch belästigt werden. Der sakrale Charakter des Gebetssaals ist zu achten.
- Während des Besuchs bitten wir darum, sich still und respektvoll zu verhalten, nicht laut zu sprechen und die Betenden nicht durch unangemessenes Verhalten zu stören.
- Film- und Fotoaufnahmen mit professionellen Kameras sind nicht gestattet. Aufnahmen mit Smartphones sind nur ohne Blitz gestattet. Sie dürfen die Gläubigen nicht stören und die Rechte Dritter nicht verletzen.
- Da es sich bei der Moschee um einen Ort des Gebets und der Spiritualität handelt und die Gläubigen nicht gestört werden dürfen, sind Film- und Fotoaufnahmen in Hochzeitskleidung in der Moschee weder mit professionellen Kameras noch mit Smartphones gestattet.
- Foto- und Filmaufnahmen mit Drohnen sowie mit professionellen Foto- oder Videokameras sind auf dem Grundstück, in den Nebengebäuden sowie in den Anlagen der Moschee nicht erlaubt. Das Fotografieren mit Smartphones und normalen Kameras auf dem Moscheevorplatz oder auf den Treppen ist an geeigneten Stellen in Hochzeitskleidung oder in Kleidung, die der Moschee-Etikette entspricht, erlaubt.
- Anfragen von Medienorganisationen zu diesem Thema bedürfen der Genehmigung durch den Vorstandsvorsitzenden.
- Führungen von Gruppen oder Personen durch den Moscheebaukomplex oder im Gebetssaal sind nur dem DITIB-Personal und den Moscheeguides gestattet. Gruppen ist es nicht gestattet, im Gebetssaal untereinander religiöse oder nichtreligiöse Programme durchzuführen.
- Vertreter der Presse werden gebeten, für alle journalistischen Aktivitäten auf dem gesamten Baukomplex und im Gebetssaal zuvor eine schriftliche Genehmigung einzuholen und Termine zu vereinbaren.
Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen behalten wir uns bei besonderer Härte das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.
Wir danken für Ihr Verständnis.

