HAUS- UND BENUTZUNGSORDNUNG

Haus- und Benutzungsordnung Allgemeine Regeln

 Damit sich der Moscheebesuch für alle Gäste angenehm gestaltet, möchten wir auf die wichtigsten Punkte unserer Haus- und Benutzungsordnung hinweisen. Diese gelten für die DITIB Zentralmoschee Köln und auf dem gesamten Gelände des Moscheebaukomplexes.

Auf dem gesamten Gelände der DITIB-Zentralmoschee Köln ist folgendes strengstens untersagt:

  1. Betteln, Straßenverkauf und Hausieren
  2. Ungenehmigtes Anbringen von Plakaten, Verteilen von Werbematerial / Handzetteln
  3. Verkauf oder kostenlose Verteilung von jeglichen Produkten
  4. Befragungen durchzuführen, Unterschriften oder Spenden zu sammeln
  5. Kommerzielle oder nichtkommerzielle Fotos und Filmaufnahmen mit Drohnen, professionellen Foto- oder Video-Kameras
  6. Mitführen jeglicher Tierarten
  7. Kickboard, E-Scooter, Rollschuhe‚ Inliner, Roller, Skateboard (o.ä.) zu nutzen
  8. Alkoholische Getränke mitzuführen oder zu trinken
  9. Außerhalb der Raucherzonen zu rauchen
  10. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen und Zerstörungen von Einrichtungen im Gebäude und am gesamten Gebäudekomplex.
  11. Nicht autorisierte Treffen, Demonstrationen und Programme zu organisieren / durchzuführen
  12. In der Moschee oder in Nebengebäuden Hochzeitszeremonien oder (religiöse) Gesprächskreise durchzuführen. Dies obliegt allein den Religionsbeauftragten der Zentralmoschee Köln.
  13. Nichteinhaltung der Hinweise und Anweisungen, die durch das autorisierte und durch den Vorstand dazu bevollmächtigte Sicherheitspersonal erfolgt.
Informationen gem. Art. 13 DS-GVO

Für die allgemeine Sicherheit und zum Zweck der Ausübung des Hausrechts, zur Vandalismusprävention und zum Schutz des Eigentums der Zentralmoschee Köln ist der gesamte Baukomplex videoüberwacht. Die Videoaufnahmen werden nach 24 Stunden gelöscht oder bis zur Klärung eines Verstoßes/Vorfalls gegen die berechtigten Interessen der DITIB Zentralmoschee Köln gespeichert. Jeder Besucher erteilt mit Zutritt und Nutzung des Baukomplexes der Zentralmoschee seine Einwilligung, dass die im Zusammenhang mit dem Vereinszweck sowie satzungsgemäßen Veranstaltungen personenbezogene Daten und Fotos veröffentlicht und diese ggf. an Print und andere Medien übermittelt werden. Jeder Besucher ist berechtigt, jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos und persönlichen Daten zu widersprechen. In diesem Fall wird die Übermittlung bzw. Veröffentlichung unverzüglich für die Zukunft eingestellt.

Mit Betreten der Zentralmoschee wird die Hausordnung anerkannt.

Haus- und Benutzungsordnung Regeln für den Besuch des Gebetssaals
  1.  Taschen, Rucksäcke, Koffer u.ä. sind aus Sicherheitsgründen im Gebetssaal nicht gestattet. Die Besucher werden gebeten, ihre Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Für Sachen und Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
  2. In den Gebets- und Gemeinschaftsräumen des gesamten Moscheekomplexes wird um angemessene Bekleidung aller gebeten, ungeachtet dessen, ob für das Gebet oder aus anderen Gründen die Räumlichkeiten aufgesucht werden. Die Schultern und Oberarme, der gesamte Torso und die Beine sind bis unterhalb der Knie zu bedecken. Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf entsprechende Kleidung vor Ort an der Information auszuleihen.
  3. Das Betreten des (gesamten) Teppichs ist nur mit Socken gestattet. Er darf nicht mit Schuhen betreten werden.
  4. Handlungen sind zu unterlassen, die dem tradionell-islamisch geprägten Empfinden der Moscheebesucher widersprechen, die gilt insbesondere für körperliche Intimitäten.
  5. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher weder gestört noch belästigt werden. Der sakrale Charakter des Gebetssaals darf nicht vergessen werden.
  6. Während des Besuches bitten wir darum, sich still und respektvoll zu verhalten, nicht laut zu sprechen und die Betenden nicht durch unangemessenes Verhalten zu stören.
  7. Film- und Fotoaufnahmen mit professionellen Kameras sind nicht gestattet. Aufnahmen mit Smartphones sind nur ohne Blitz gestattet, dürfen die Gläubigen nicht stören und die Rechte Dritter nicht verletzen.
  8. Da es sich bei der Moschee um einen Ort des Gebets und der Spiritualität handelt und die Gläubigen nicht gestört werden dürfen, ist das Filmen und Fotografieren mit professionellen Kameras oder Smartphones in Hochzeitskleidern oder Hochzeitskleidung in der Moschee nicht gestattet.
    • Filmaufnahmen mit Drohnen, professionellen Foto- oder Videokameras auf dem Grundstück und in den Nebengebäuden sowie Anlagen der Moschee sind nicht erlaubt. Jedoch ist das Fotografieren mit Smartphones und normalen Kameras auf dem Moscheevorplatz oder auf den Treppen an geeigneten Stellen im Moscheevorplatz oder auf den Treppen in einem Hochzeitskleid oder einer der Moschee-Etikette entsprechenden Kleidung erlaubt.
    • Anfragen von Medienorganisationen zu diesem Thema bedürfen der Genehmigung durch den Vorstandsvorsitzenden.
  1. Führungen von Gruppen oder Personen durch den Moscheebaukomplex oder im Gebetssaal ist nur dem DITIB-Personal gestattet. Gruppen ist es nicht gestattet, im Gebetssaal untereinander religiöse oder nichtreligiöse Programme durchzuführen.
  2. Vertreter der Presse werden gebeten, für alle journalistischen Aktivitäten auf dem gesamten Baukomplex und im Gebetssaals vorher die schriftliche Genehmigung einzuholen und Termine zu vereinbaren. Kontakt: presse@ditib.de

Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werdet. Neben Schadensersatzforderungen behalten wir uns bei besonderer Härte das Recht zur Strafanzeige vor.

Wir danken für Ihr Verständnis.

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